"Klinische Pharmazie" ist das Gebiet der Pharmazie, das die Versorgung aller Patienten gemäß § 14 Apothekengesetz mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten des medizinischen Sachbedarfs sowie die zugehörige pharmazeutische Betreuung umfasst.
Der Fachapotheker für Klinische Pharmazie sorgt für den wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz der Arzneimittel und Medizinprodukte in seinem Versorgungsbereich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Beschaffungsmanagement, Arzneimittelherstellung, -prüfung, -distribution, -lagerung, -information und -beratung, Verbrauchscontrolling, patientenbezogene klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen und die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die eine optimale Arzneimitteltherapie gewährleisten.
Für die Aufnahme einer Gebietsweiterbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Weiterzubildende des Gebietes "Klinische Pharmazie" müssen im Kammerbereich Sachsen-Anhalt an mindestens 15 Weiterbildungskonsulationen teilnehmen. Die zwei Konsultationsgruppen treffen sich in Halle (Institut für Pharmazie) und in Magdeburg (Verwaltungszentrum für Heilberufe). Im Rahmen der Anmeldung entscheiden Sie sich bitte für eine der beiden Konsultationsgruppen.
Die nächsten Konsulationstermine werden durch die Gruppen selbst festgelegt. Die Termine werden im Mitteilungsblatt unter der Rubrik "Weiterbildung" veröffentlicht und können zudem in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer erfragt werden.
Die Weiterbildungsseminare werden innerhalb eines Verteilungsmodus durch bestimmte Apothekerkammern angeboten.
Bitte informieren Sie sich über den Weiterbildungskalender der Bundesapothekerkammer (BAK) über das aktuelle Seminarangebot.
Während der Weiterbildung erstellt der Weiterzubildende 2 Projektarbeiten, die im Rahmen der Weiterbildungskonsultationen vorgestellt und diskutiert werden.
Alle Apotheker, welche sich auf dem Gebiet "Klinische Pharmazie" qualifizieren, müssen für die Zulassung zur Prüfung den vollständig bearbeiteten Katalog praktischer Tätigkeiten einreichen.
Für die theoretische Weiterbildung sind Weiterbildungsseminare in einem Umfang von 120 Zeitstunden zu besuchen. Davon entfallen 112 Stunden auf die Pflichtseminare und 8 Stunden auf die Wahlseminare.
Pflichtseminare |
||
Seminar |
Seminartitel |
Stunden |
1 |
Arzneimitteltherapiesicherheit |
20 |
2 |
Herstellung und Qualitätssicherung |
20 |
3 |
Ökonomie und Management |
12 |
4 |
Spezielle Arzneimitteltherapie und klinische Ernährung |
20 |
5 |
Arzneimittelinformation |
20 |
6 |
Hygiene, antimikrobielle Therapie, Medizinprodukte |
20 |
Summe |
112 |
Wahlseminare |
||
Seminar |
Seminartitel |
Stunden |
A |
Recherche und Bewertung von Arzneimittelinformationen (Vertiefungsseminar) |
81) |
B |
Praktische Übungen zur Arzneimittelherstellung |
81) |
C |
Grundlagen des Projektmanagements |
81) |
D |
Kommunikation |
81) |
1) frei wählbar, bis die Mindestzahl von 8 Stunden für den Wahlteil erreicht ist.
Seminar 1: LAK Baden-Württemberg / AK Nordrhein / AK Hamburg
Seminar 2: LAK Baden-Württemberg / LAK Rheinland-Pfalz / AK Hessen / AK Niedersachsen
Seminar 3: Bayerische LAK / AK Hamburg / AK Nordrhein
Seminar 4: LAK Baden-Württemberg / AK Mecklenburg-Vorpommern / AK Westfalen-Lippe
Seminar 5: Bayerische LAK / AK Hessen / AK Bremen
Seminar 6: Bayerische LAK / Sächsische LAK / AK Westfalen-Lippe
Wahlseminar A: AK Hamburg, AK Hessen
Wahlseminar B: LAK Baden-Württemberg
Wahlseminar C: alle Apothekerkammern
Wahlseminar D: alle Apothekerkammern
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg