Die Weiterbildung in einem Gebiet ermöglicht es dem Apotheker, sich umfangreiche Kenntnisse in folgenden pharmazeutischen Handlungsfeldern zu erwerben:
Für die Aufnahme einer Gebietsweiterbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zur Erlangung der entsprechenden Gebietsbezeichnung sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Bezeichnung "Fachapotheker für ...".
Die Weiterbildung in einem Bereich ermöglicht es dem Apotheker, sich in folgenden Handlungsfeldern Spezialkenntnisse zu erwerben:
Die Weiterbildung erfolgt durch die Teilnahme an Weiterbildungsseminaren (mind. 100 Stunden) während der Berufstätigkeit und schließt mit einer Prüfung ab.
Die Mindestweiterbildungszeit für Bereichsweiterbildungen beträgt 12 Monate. Nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für den Kammerbereich Sachsen-Anhalt (WBO) darf die Weiterbildungszeit einschließlich Prüfung grundsätzlich nicht mehr als das Zweifache der Mindestweiterbildungszeit betragen. Sie müssen also innerhalb von maximal 2 Jahren die Abschlussprüfung ablegen.
Eine erfolgreich abgeschlossene Bereichsweiterbildung berechtigt zum Führen einer Zusatzbezeichnung. Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Fachapotheker für ..." kann über eine Bereichsweiterbildung grundsätzlich nicht erworben werden!
Beispiel für das Führen einer Zusatzbezeichnung:
Apotheker Max Muster
Infektiologie
Wir möchten Sie bitten, die Aufnahme einer Bereichsweiterbildung bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, über das Formular Anmeldung zur Weiterbildung, anzuzeigen.
Anders als bei Weiterbildungsgebieten benötigen Sie für Weiterbildungsbereiche keinen Weiterbildungsleiter und keine zugelassene Weiterbildungsstätte. Eine Ausnahme stellt die Bereichsweiterbildung "Medikationsmanagement im Krankenhaus" dar.
Der Weiterbildungskalender der Bundesapothekerkammer informiert über die angebotenen Seminare.
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg