Die Aufgaben der Apothekerkammer
Aufgaben der Apothekerkammer
Basierend auf dem Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) nimmt die Apothekerkammer folgende wesentliche Aufgaben wahr:
- Interessensvertretung aller Kammerangehörigen gegenüber der Politik unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit
- Verwaltung der Angelegenheiten der Mitglieder in eigener Verantwortung (Selbstverwaltung)
- Überwachung der Berufspflichten der Mitglieder
- Förderung der Fortbildung sowie der Weiterbildung zum Fachapotheker oder diversen Spezialisierungen
- Förderung der Qualitätssicherung
- Schaffung einer Versorgungseinrichtung (Alter-, Rentenversorgung)
Daneben erfüllt die Apothekerkammer Aufgaben, die ihr vom Land übertragen wurden:
- Überwachung eines Teils der öffentlichen Apotheken
- Anordnung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken
- Vergabe von Rezeptsammelstellen
- Genehmigung von Versorgungsverträgen, z.B. für Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser
- Durchführung der berufsbegleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum
Für ihre Mitglieder hält die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt als Service vor:
- zwei Notfalldepots
- eine Arzneimittelinformationsstelle
Wie wird die Erfüllung der Aufgaben gesichert?
Als Selbstverwaltungseinrichtung beschließt die Kammerversammlung Satzungen, Ordnungen und Richtlinien, die alles Notwendige regeln. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA).
Die Kammergesetzgebung liegt damit in der Kompetenz unseres Bundeslandes.