Weiterbildung - Überblick
Der Bereich "Weiterbildung" ist für folgende Aufgaben zuständig:
Weiterbildungsbeginn
- Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Beginn einer Weiterbildung (Weiterbildungsstätte, Weiterbildungsleiter, Konsultationsgruppe)
Weiterbildungsveranstaltungen
- Planung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für das Gebiet Allgemeinpharmazie und den Bereich Medikationsmanagement im Krankenhaus innerhalb des WB-Verbundes der Apothekerkammern der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Weiterbildungsabschluss
- Betreuung des Zulassungsverfahrens für alle Gebiets- und Bereichsweiterbildungen
- Planung und organisatorische Begleitung von Weiterbildungsprüfungen
Die berufliche Chance für Apotheker!
Im Rahmen einer Weiterbildung haben Apotheker die Möglichkeit, spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in einem pharmazeutischen Handlungsfeld zu erwerben. Während Fortbildung die Aktualisierung bereits erworbener Fachkenntnisse ermöglicht, dient eine Weiterbildung dem Ausbau von beruflichen Kompetenzen. Im Unterschied zur Fortbildung berechtigt eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Führen einer zusätzlichen Berufsbezeichnung wie beispielsweise "Fachapotheker für Allgemeinpharmazie".
Grundkonzept - Kombination aus praktischer und theoretischer Weiterbildung
Eine Weiterbildung ist je nach Tätigkeitsbereich in verschiedenen Gebieten und Bereichen möglich.
Anforderungen an die Weiterbildungsstätte
- muss einen hohen inhaltlichen Bezug zum jeweiligen Weiterbildungsgebiet haben
- benötigt eine Ermächtigung vor Beginn der Weiterbildung durch die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
- der zuständige Weiterbildungsleiter muss nicht an der Weiterbildungsstätte tätig sein
Weiterbildungsseminare
- theoretische Weiterbildung durch den regelmäßigen Besuch von Weiterbildungsseminaren
- entsprechendes Seminarangebot im Weiterbildungskalender auf der Homepage der ABDA
- genaue Informationen liefern die Durchführungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer
für das jeweilige Gebiet bzw. den jeweiligen Bereich
Vor der Buchung eines Seminars sollte sich jeder Weiterzubildende vergewissern, dass das ausgewählte Seminar von der Bundesapothekerkammer (BAK) für das jeweilige Weiterbildungsgebiet bzw. den Weiterbildungsbereich anerkannt worden ist.
Fortbildungsveranstaltungen können grundsätzlich nicht auf die theoretische Weiterbildung angerechnet werden.
Bei einigen Weiterbildungen (z. B. Weiterbildungsgebiet "Allgemeinpharmazie") kann der erfolgreiche Besuch bestimmter Zertifikatsfortbildung auf die theoretische Weiterbildung angerechnet werden.