Fortbildungszertifikate und Fortbildungsnachweise

1. Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

Für die Beantragung eines Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Teilnahmebescheinigungen der Apothekerkammer enthalten eine Code, welcher über das persönliche Fortbildungsportal erfasst werden muss. Die FB-Punkte werden dem persönlichen Punktekonto automatisch gutgeschrieben.

  • Teilnahmebescheinigungen anderer Veranstalter müssen vom jeweiligen Teilnehmer manuell in das persönliche Fortbildungsportal eingegeben werden.

  • Der Antrag auf Erteilung eines Fortbildungszertifiates kann online über das persönliche Fortbildungsportal gestellt werden, sofern die erforderliche Punktzahl innerhalb der zurückliegenden 3 Jahre erreicht wurde.

  • Folgende Unterlagen müssen neben dem Online Antrag bei der Apothekerkammer eingereicht werden:

    • der unterschriebene Beleg über die Beantragung des Fortbildungszertifikates
    • alle Teilnahmebescheinigungen ohne Punkte-Code der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt

2. spezialisierter Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Medikationsanalyse

Das Curriculum „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ nach den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer vermittelt das notwendige Basiswissen zur Durchführung von Medikationsanalysen (methodisches Grundwissen).

Ergänzend zu diesem Curriculum hat die Bundesapothekerkammer (BAK) zudem zusätzliche fachinhaltliche Fortbildungsmodule empfohlen. Die Empfehlungen sind bereits Gegenstand der regelmäßigen Fortbildungsangebote der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.
Der Spezialisierte Fortbildungsnachweis, der von der Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt beschlossen wurde und der ab 01.01.2018 beantragt werden kann, dient der Dokumentation derjenigen Fortbildungsaktivitäten, welche die Medikationsanalyse aus fachlicher Sicht fördern. Der Nachweis bezieht sich ausdrücklich nicht auf den Prozess zur organisatorischen Implementierung in den Apotheken, d.h. er ist kein Ersatz für den Besuch des Curriculums.

Die Fortbildungsveranstaltungen, die auf diesen Fortbildungsnachweis angerechnet werden, sind sowohl in der Ankündigung (Fortbildungsheft) als auch auf der Teilnahmebestätigung entsprechend gekennzeichnet.

Werden das methodische Basiswissen (Curriculum) und die fachspezifischen Fortbildungen (spezialisierter Fortbildungsnachweis) durch zusätzliche praktische Erfahrungen ergänzt (Bearbeitung von mind. 3 Medikationsanalysen), ist die Qualifizierung abgeschlossen und es kann das ZeMA (Zertifizierte Medikationsanalyse)-Zertifikat als Bestätigung für die abgeschlossene Qualifizierung erworben werden. 

Weitere Informationen sind der Richtlinie (im nebenstehenden Fenster) zu entnehmen.

Verwaltung von FB-Punkten

Fortbildungsdatenbank