Informationen zur Kammermitgliedschaft

Pflichtmitglied der Apothekerkammer ist jeder Apotheker,

  • der in Sachsen-Anhalt tätig ist (in öffentlichen und Krankenhausapotheken, in Industrie, Forschung, Lehre oder Verwaltung).
  • der - wenn er nicht bzw. nicht mehr berufstätig ist - seinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat.

Pharmazeuten im Praktikum können freiwilliges Mitglied der Apothekerkammer werden.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Eintreten der Pflichtmitgliedschaft oder bei Verlassen des Kammerbereiches eigenständig bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt an- oder abzumelden.
Änderungen beim Mitglied (z.B. Änderung der Wohnanschrift oder des Arbeitsortes) sind ebenfalls meldepflichtig.


Die Mitgliedschaft in der Apothekerkammer ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Berufsständischen Altersversorgungswerk.
Das Berufsständische Versorgungswerk für die Mitglieder der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt ist die Apothekerversorgung Niedersachsen.

Kontakt

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Tel. 0391 / 609040
Fax 0391 / 6090435