Akkreditierung von Fortbildungen: Informationen für Veranstalter
Folgende Zuständigkeitsregelung gilt bei der Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen:
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt akkreditiert alle ortsgebundenen und öffentlichen Fortbildungsveranstaltungen im Kammergebiet Sachsen-Anhalt. Inhouse-Schulungen für einen geschlossenen Nutzerkreis können grundsätzlich nicht akkreditiert werden. Für jeden Antrag werden Gebühren in Höhe von 50 EUR erhoben.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Akkreditierung einer Fortbildung durch die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt erfüllt werden:
- Die Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen der Bundesapothekerkammer (BAK) müssen erfüllt werden.
- Der Veranstalter benötigt einen Veranstalter-Zugang zum Fortbildungsportal. (Die Zugangsdaten werden in einem nichtautomatisierten Prozess von der EDV-Abteilung der Apothekerkammer versandt. Das Passwort ermöglicht lediglich die einmalige Anmeldung am System und muss anschließend unmittelbar vom Nutzer geändert werden!)
- WICHTIG: Die Zugangsdaten vor der Homgepage-Umstellung gelten unverändert weiter!
- Der eigentliche Antrag auf Akkreditierung muss online über den Veranstalter-Zugang zum Fortbildungsportal gestellt werden.
Für akkreditierte Veranstaltungen gelten folgende Regelungen:
- Der Antragsteller erhält Akkreditierungsbescheid/e und Gebührenrechnung/en per Post.
- Akkreditierte Veranstaltungen werden grundsätzlich kostenfrei im Veranstaltungskalender der Apothekerkammer gelistet.
- Die Anmeldung muss der Veranstalter selbst organisieren. Eine Anmeldung über das Fortbildungsportal der Apothekerkammer Sachsenb-Anhalt ist nicht möglich.
- Die Teilnahmebescheinigungen werden vom Veranstalter selbst erstellt und müssen neben Teilnehmernamen, Termin und Ort auch die erforderlichen Angaben aus dem Akkreditierungsbescheid (Thema, Veranstaltungs-Nr., Kategorie, FB-Punkte) enthalten.
- Nach der Veranstaltung ist die Unterschriftsliste der Teilnehmer vom Veranstalter an die Apothekerkammer zu senden.
Bundesapothekerkammer (BAK)
Die Bundesapothekerkammer ist grundsätzlich für die Akkreditierung aller ortsungebundenen Fortbildungsformate und für Fortbildungen im Ausland zuständig.