Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patienten Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern.
Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).
Als Patientinnen und Patienten haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in der Apotheke. Dabei geht es um eine Verbesserung Ihrer Versorgung bei bestimmten Erkrankungen. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den fünf pharmazeutischen Dienstleistungen. Dabei wird erklärt, wie die neuen Dienstleistungen funktionieren und unter welchen Bedingungen Sie von diesen Leistungen profitieren können. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach den pharmazeutischen Dienstleistungen – das Plus aus Ihrer Apotheke! |