Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt am 20.03.2021
(AKSA, 12. März 2021). Die klare Flüssigkeit sieht auf den ersten Blick wie Wasser aus. Dabei ist es jedoch das in dieser Zeit häufig benutzte Desinfektionsmittel. Die bunten Tabletten erscheinen wie Bonbons. Manchmal sind es die schönen roten Beeren an einem Strauch oder die achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, die plötzlich und unvermittelt im Kindermund verschwinden.
„Jeder verschluckte Fremdstoff gilt zunächst als Notfall. Erst wenn geklärt ist, welche Stoffe beteiligt sind, kann die Gefährdung eingeschätzt und ggf. eine gezielte Behandlung eingeleitet werden. Apotheker können bei dieser Entscheidung helfen. So können wir schnell Kontakt mit dem Giftnotruf in Erfurt herstellen. Unter der Telefon-Nummer 0361-730730 stehen Ärzte und Apotheker ganz speziell für Vergiftungsfragen zur Verfügung“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.
Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, muss bei offensichtlichen Symptomen schnellstmöglich der Notarzt gerufen werden. Ist aber unklar, in wie weit eine Gefährdung vorliegt, kann die Apotheke ein Ansprechpartner sein. Für eine notwendige ärztliche Behandlung hält jede Apotheke ein vorgegebenes Sortiment an Notfallmedikamenten bereit, die bei Vergiftungen schnell verfügbar sein müssen. So ist sichergestellt, dass sie auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen sofort vorhanden sind.
Im Rahmen der Ersten Hilfe ist es häufig sinnvoll, verschlucktes Gift schnell so gut wie möglich zu verdünnen. Das Kind sollte Wasser, verdünnten Saft oder Tee trinken. Milch sollte nicht gegeben werden. „Auf keinen Fall sollte ohne Rücksprache mit einem Arzt Erbrechen ausgelöst werden“, warnt Dr. Münch. „Denn dann würden ätzende Substanzen erneut die Schleimhäute von Mund und Rachen schädigen. Stoffe wie Lampenöl, Grillanzünder oder Nagellackentferner können in die Lunge gelangen und dort zu Komplikationen führen. Auch Aktivkohle sollte nicht ohne Rücksprache verabreicht werden.“
Besser ist, Notfälle von vornherein zu vermeiden. Eltern sollen sich verdeutlichen, dass Arzneimittel auf jeden Fall für Kinder unzugänglich, am besten in einem verschlossenen Medikamentenschrank, aufbewahrt werden. Das gilt analog für Reinigungsmittel oder andere Chemikalien im Haushalt, besonders wenn sie gefärbt sind. Niemals sollten Chemikalien wie beispielsweise Desinfektionsmittel in Getränkebehälter umgefüllt werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Anlass für diese Informationen ist der Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt am 20. März 2021.
Doch auch wenn es um Kräuter, Bäume oder Sträucher geht, die am Rande von Kinderspielplätzen oder auf dem Gelände von Kita´s wachsen, kann der Rat des Apothekers eingeholt werden. „Dabei klären wir Fragen wie: Entwickelt die Pflanze Blüten oder Früchte, die Kinder zum Probieren einladen? Sind die Inhaltsstoffe giftig oder zumindest unverträglich?“, rät Präsident Dr. Münch zur direkten Nachfrage in der Apotheke.