(Magdeburg, 12. November 2020). 72 Apotheken in Sachsen-Anhalt sind von der Insolvenz des Rezeptabrechners AvP Deutschland GmbH direkt betroffen und unverschuldet in Finanznöten. Die Inhaber dieser Apotheken haben über das Rechenzentrum ihre Rezepte mit 150 Krankenkassen abgerechnet. Ende September wurde Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff schriftlich um ein Gespräch gebeten, um die Politik auf die prekäre Situation der betroffenen Apotheken aufmerksam zu machen, die Besonderheiten von Rezept-Abrechnungen zu erläutern und Unterstützung zu fordern.
Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, jede vorgelegte ärztliche Verordnung zu beliefern. Sie gehen dabei in finanzielle Vorleistung, denn sie müssen alle abgegebenen Arzneimittel zunächst selbst bezahlen. Um ihr Geld für diese Arzneimittel zu erhalten, nutzen Sie Rechenzentren. Diese bilden eine Schnittstelle zwischen Apotheken und Krankenkassen. Sie werden von den Apothekern beauftragt, die Rezepte zu digitalisieren und zusammengefasst mit den Krankenkassen abzurechnen. Die von den Krankenkassen überwiesenen Gelder werden dann an die einzelnen Apotheken ausgezahlt. Dieser Abrechnungsprozess ist durch Vorgaben des Gesetzgebers und der Krankenkassen für eine einzelne Apotheke zu komplex, um den Abrechnungsprozess ohne Unterstützung eines Rechenzentrums zu leisten. Nun sind ca. 2.900 Apotheken bundesweit von dieser Insolvenz betroffen, weil die Versichertengelder dort nicht angekommen sind.
Die Staatskanzlei hat die unverschuldet eingetretene Notlage der Apotheken erkannt und in einer gemeinsamen Videokonferenz mit dem Ministerpräsidenten, den Ressortchefs des Wirtschafts-, Finanz- und Sozialministeriums sowie der Apothekerkammer und dem Landesapothekerverband erörtert.
„Wir konnten die Politik über die Besonderheiten der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen sensibilisieren und haben nach Wegen für finanzielle (Überbrückungs-) Hilfen gesucht. Bisher stehen den Betroffenen nur die bundesweiten KfWKreditprogramme zur Verfügung, die aber nicht so leicht und wenn überhaupt, dann nur mit einem hohen bürokratischen Aufwand über die Hausbank zu bekommen sind“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.
Der Ministerpräsident betonte in der Diskussion, wie wichtig ihm die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Apotheken insbesondere im ländlichen Raum ist. Darum wolle er die Unternehmen gern wieder in ruhigeres Fahrwasser bringen. In einem ersten Schritt wurde daher vereinbart zu klären, welche Betriebe durch die AvP-Insolvenz akut in ihrer Existenz bedroht sind. In der Folge können dann im Einzelfall zielgerichtete Maßnahmen geprüft werden.
„Der ersatzlose Ausfall einer ganzen Monatsabrechnung ist für nahezu jeden Apothekeninhaber existenzbedrohend. In der stark regulierten Arzneimittelversorgung tragen die Apotheken ohnehin ein großes finanzielles Risiko bei seit Jahren kaum angepassten Honoraren. Rabattverträge, Lieferengpässe, Retaxationen (Zahlungsweigerungen der Krankenkassen) und die Vorfinanzierungskosten für immer mehr hochpreisige Arzneimittel belasten die wirtschaftliche Situation ohnehin schwer“, erklärt Ursula Gütle, Vorstand des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt. „Hier muss in absehbarer Zeit etwas geschehen“, meint die Apothekerin.
Darüber hinaus fordern die Apotheker gesetzgeberische Maßnahmen. Künftig soll sichergestellt sein, dass das von den Krankenkassen für die Apotheken bestimmte Geld dort auch tatsächlich ankommt.