(AK, 12. März 2018). Es liegt der Verdacht einer Vergiftung vor? Was ist jetzt zu tun? Bei offensichtlichen Symptomen muss schnellstmöglich der Notarzt gerufen werden. Ist aber unklar, in wie weit überhaupt eine Gefährdung vorliegt, kann im Zweifelsfall auch die Apotheke ein Ansprechpartner sein. Gerade kleine Kinder stecken gern alles, was ihnen in die Hände fällt, in den Mund. Leider kommt es immer wieder vor, dass Tabletten mit Süßigkeiten verwechselt werden, oder Reinigungsmittel aus der Küche mit Getränken. „Jeder verschluckte Fremdstoff gilt zunächst als Notfall. Erst wenn geklärt ist, welche Stoffe beteiligt sind, kann die Gefährdung eingeschätzt und ggf. eine gezielte Behandlung eingeleitet werden. Apotheker können bei dieser Entscheidung helfen. So können wir schnell Kontakt mit dem Giftnotruf in Erfurt herstellen. Unter der Telefon-Nummer 0361-730730 stehen Ärzte und Apotheker ganz speziell für Vergiftungsfragen zur Verfügung“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt. Ist eine ärztliche Behandlung notwendig, hält jede Apotheke dafür ein vorgegebenes Sortiment an Notfallmedikamenten bereit, die bei Vergiftungen schnell verfügbar sein müssen. So ist sichergestellt, dass sie jederzeit, über die Notdienstapotheken auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, vorhanden sind.
Im Rahmen der Ersten Hilfe ist es häufig sinnvoll, verschlucktes Gift schnell so gut wie möglich zu verdünnen. Das Kind sollte Wasser, verdünnten Saft oder Tee trinken. Milch hingegen ist nicht empfehlenswert. „Auf keinen Fall sollte ohne Rücksprache mit einem Arzt Erbrechen ausgelöst werden“, warnt Dr. Münch. „Denn dann würden ätzende Substanzen erneut die Schleimhäute von Mund und Rachen schädigen. Stoffe wie Lampenöl, Grillanzünder oder Nagellackentferner können in die Lunge gelangen und dort zu Komplikationen führen. Auch Aktivkohle sollte nicht ohne Rücksprache verabreicht werden.“
Am besten ist aber, wenn es gar nicht erst zu Notfällen kommt. Eltern sollen immer wieder darauf aufmerksam gemacht werden, dass Arzneimittel auf jeden Fall für Kinder unzugänglich, am besten in einem verschlossenen Medikamentenschrank, aufbewahrt werden. Das gilt analog für Reinigungsmittel oder andere Chemikalien im Haushalt, besonders wenn sie gefärbt sind. Niemals sollten Chemikalien in Getränkebehälter umgefüllt werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Anlass für diese Informationen ist der Tag des Vergiftungsschutzes für Kinder im Haushalt am 20. März 2018. Laut gemeinsamem Giftinformationszentrum gibt es jährlich etwa 100.000 Vergiftungsunfälle von Kindern.
Doch auch wenn es um Kräuter, Bäume oder Sträucher geht, die am Rande von Kinderspielplätzen oder auf dem Gelände von Kita´s wachsen, kann der Rat des Apothekers eingeholt werden. Dabei stehen Fragen wie: Entwickelt die Pflanze Blüten oder Früchte, die Kinder zum Probieren einladen? Sind die Inhaltsstoffe giftig oder zumindest unverträglich? „Apotheker verfügen auch über botanisches Wissen und entsprechende Informationsmaterialien. Daher können wir sogar in solchen Fällen Ratsuchenden helfen“, rät Präsident Dr. Münch zur direkten Nachfrage in der Apotheke.