Der GKV-Spitzenverband hat mit den „Empfehlungen des GKV- Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 9. Dezember 2019“ die Anforderungen an Beschäftigte im Versorgungsbereich 29A
„Stomahilfen“ konkretisiert.
im Rahmen des PQ-Verfahrens ist seit dem 01.03.2020 für den Versorgungsbereich Stomaarktikel ein Curriculum zu absolvieren (40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten).
Diese Weiterbildung ist verpflichtend für die im Rahmen der Präqualifizierungsverfahren benannte fachliche Leitung (bis 31.12.2021), sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bis 31.12.2022), die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen. Diese beinhaltet die Beratung, Abgabe und Anpassung der Stomahilfsmittel. Andernfalls besteht keine Versorgungsberechtigung.
WIWESA
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Frau Caterina Possiencke
Magdeburg
Sachsen-Anhalt
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