(AKSA, 03. Februar 2022). Knapp 100 Apothekerinnen und Apotheker aus Sachsen- Anhalt absolvierten bisher die erforderliche praktische Impfschulung. Dass Apotheker zu den impfberechtigten Personen gehören, wurde durch eine aktuelle Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 7. Januar dieses Jahres möglich. Jetzt startete die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt mit den praktischen Schulungen für ihre impfbereiten Mitglieder. Künftig könnten geschulte Apothekerinnen und Apotheker gegen COVID-19 impfen und somit bei Bedarf und Engpässen helfen.
Apotheker machen für ihre Patienten vieles möglich. Impfen gehörte jedoch bislang nicht dazu. Hauptaufgabe ist und bleibt die sichere Versorgung mit Arzneimitteln. „Wir sind Heilberufler. Das Impfen müssen wir erst üben. Wir schulen jetzt unsere Apotheker auf Grundlage eines bundesweiten Standards, um bei eventuell steigendem Bedarf gewappnet zu sein. In den praktischen Übungen werden daher die wichtigsten Handgriffe für die Arbeit im Umgang mit dem Spritzen gegen Corona erlernt“, so Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen- Anhalt. Er betonte: „Impfen ist in erster Linie eine Aufgabe der Ärzte und das soll sie auch bleiben. Aber wir müssen auch für die Zukunft gewappnet sein, falls wieder in sehr kurzer Zeit viele Menschen geimpft werden müssten. Wenn wir gebraucht werden, stehen Apothekerinnen und Apotheker bereit, zu helfen."
Mit der Einbeziehung der Apotheken könnte außerdem ein zusätzliches niederschwelliges Impfangebot unterbreitet werden, um weitere Patientengruppen zu gewinnen und damit die Impfquote insgesamt zu erhöhen. Ab 8. Februar 2022 wäre es möglich, dass die Apotheken den Impf-Startschuss vollziehen. Dann sind die letzten technischen Voraussetzungen geschaffen, um die getätigten Impfungen an das Robert-Koch-Institut zu übermitteln.