(AKSA, 01. April 2022). Durch das Auslaufen der bundesweiten pandemischen Lage sieht die Landesregierung in ihrer 17. Eindämmungsverordnung keinen Spielraum mehr, das verpflichtende Tragen der Maske in den Apotheken per Verordnung aufrecht zu erhalten. „Das ist eine unglückliche landespolitische Entscheidung. Gerade wir betreuen in unseren Offizinen sehr viele alte und kranke Menschen. Diese müssen weiterhin dringend vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus so gut es geht geschützt werden. Darum appellieren wir an unsere Patienten, auch ab dem 3. April freiwillig den medizinischen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten einer Apotheke zu tragen, selbst wenn in Sachsen-Anhalt die Verpflichtung dazu entfällt.“ Mit dieser Bitte wendet sich Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen- Anhalt, an die Bevölkerung.
„Ich gehe davon aus, dass alle Apothekerinnen und Apotheker ihren Mitarbeitern im Berufsalltag das Maskentragen weiterhin als Arbeitsschutzmaßnahme auferlegen. Wir wollen die sichere Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheke vor Ort nicht durch erhöhte Krankenstände gefährdet wissen. Darum müssen wir Sorge tragen, dass unser Personal gesund bleibt und so weiterhin für die Patienten da sein kann“, erklärt Dr. Münch. Schon aus dieser Fürsorgepflicht – nicht nur für sich selbst – sondern auch für die hilfsbedürftigen Menschen, ist es ein Gebot der Stunde, die Maske beim Besuch in der Apotheke weiter zu tragen. Dieser minimale Aufwand und vielleicht auch diese kleine persönliche Einschränkung zeigt große Wirkung. Im Sinne der besonderen Fürsorge gegenüber den vulnerablen Patientinnen und Patienten ist das eine wichtige Vorsorgemaßnahme. „Zu uns kommen Menschen mit Immunschwäche oder Ältere mit mehreren Erkrankungen. Sie müssen weiterhin so gut wie möglich geschützt werden. Das Tragen einer Maske leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Außerdem schützt man sich noch selbst”, sagt der Kammerpräsident.
Rechtlicher Hintergrund:
Rein formal hat der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Apotheke ein Hausrecht und kann Regeln für einen Apothekenbesuch bestimmen, zum Beispiel zur Anzahl der maximal gleichzeitig Anwesenden. Die Apotheken werden mit Plakaten ihre Kundinnen und Kunden auf das freiwillige Tragen einer Maske aufmerksam machen. Dieses Plakat finden Sie im Anhang.
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