293 Arzneimittel fielen in den Apotheken bei Qualitätskontrolle auf (Apothekerkammer S-A, 19. April 2018). Arzneimittel unterliegen strengen Vorschriften. Bevor sie zum Patienten gelangen, werden zufällig ausgewählte Stichproben in jeder der landesweit 600 Apotheken einer besonderen Qualitätskontrolle unterzogen. Bei über 200.000 Stichproben in den Apotheken im Jahr 2017 wurden 293 Fälle eines Verdachts auf Mängel entdeckt, die sowohl der zuständigen Behörde als auch der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zur weiteren Untersuchung gemeldet worden sind. „Arzneimitteltherapiesicherheit und Patientensicherheit sind ein hohes Gut. Damit unsere Patienten immer fehlerfreie Arzneimittel ausgehändigt bekommen, ist jeder Apotheker verpflichtet, täglich mindestens ein Arzneimittel im Wareneingang besonders zu überprüfen“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, warum es zu diesen Meldungen kommen konnte. Zwar unterliegen Arzneimittel bei der Herstellung und dem Handel einer Vielzahl qualitätssichernder Anforderungen. Dennoch sind Arzneimittelrisiken, d.h. Qualitätsmängel oder unerwünschte Arzneimittelwirkungen, nicht völlig auszuschließen. Das zeigt die erneut hohe Zahl der Meldungen aus Apotheken an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 9.084 Spontanberichte aus 4.816 verschiedenen Apotheken gemeldet.
In Sachsen-Anhalt bildeten neben 94 reinen Verpackungsfehlern arzneimittelbezogene Probleme einen weiteren großen Block mit 84 Meldungen. Zu diesen zählen unerwünschte Wirkungen (zum Beispiel Neben- oder Wechselwirkungen), Medikationsfehler (zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler) sowie Missbrauchsmeldungen. Die anderen AMK-Meldungen betreffen Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder irritierende Deklarationen. „Wir minimieren mit unserer täglichen Prüfung mindestens eines Arzneimittels pro Apotheke auch die Gefahr, dass gefälschte Arzneimittel in den legalen Vertriebsweg eingeschleust werden. So lange sich Patienten in der Apotheke ihres Vertrauens mit den benötigten Arzneimitteln versorgen, können sie sich auf eine hohe Qualität der Arzneimittel verlassen“, erklärt Apotheker Dr. Jens-Andreas Münch.
Erkannte Qualitätsmängel, unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder auch nur entsprechende Verdachtsfälle werden in Sachsen-Anhalt umgehend an das Landesverwaltungsamt, Bereich Pharmazie, und an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gemeldet. Patienten können übrigens selbst etwas für den Bezug von sicheren Medikamenten tun. Dr. Münch: „Wer im Internet einkauft, kommt leicht in Gefahr von gefälschten Arzneimitteln. Im Netz tummeln sich neben seriösen Anbietern leider auch viele illegale, die vom Laien nicht unbedingt erkannt werden. Die legalen Vertriebswege dagegen bieten einfach den besten Schutz. Die öffentliche Apotheke bleibt einmal mehr die sicherste Bezugsquelle für Medikamente. Das Wohl unserer Patienten ist keine Phrase, sondern liegt uns wirklich am Herzen. Sonst hätten wir unseren Beruf verfehlt.“