Welche Risiken bestehen beim Arzneimittelkauf im Ausland?

(Magdeburg, 04. Juli 2024). Urlaubszeit ist Reisezeit. Viele zieht es zur Erholung ins Ausland. Aber warum ist es keine gute Idee, sich während des Urlaubs gleich noch mit günstigen Medikamenten einzudecken? „Der Einkauf von Arzneimitteln im Ausland birgt eine Reihe von Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten“, informiert Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt. „In vielen Ländern gibt es keine so strengen Regelungen und Kontrollen bezüglich der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln wie in Deutschland. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass in vielen Entwicklungsländern bis zu zehn Prozent der Medikamente gefälscht sind. In einigen Regionen, vor allem in Afrika, kann dieser Anteil sogar über 50 Prozent erreichen.“

Gefälschte oder minderwertige Medikamente bergen das Risiko, weniger bis unwirksam zu sein oder sogar gesundheitsschädliche Substanzen zu enthalten. In Deutschland vertriebene Medikamente benötigen grundsätzlich eine Zulassung bzw. Registrierung. Die Versorgung erfolgt ausschließlich über den sicheren Vertriebsweg der Apotheken. „Das gewährleistet die hohen Ansprüche an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Im Ausland gelten diese Standards nicht immer in gleichem Maße“, erklärt Arnold.

Es sollte zudem bedacht werden, dass nicht alle in Deutschland verfügbaren Arzneimittel auch im Ausland zu bekommen sind. Und wenn doch, dann können sie sich in der Dosierung und Art der Anwendung unterscheiden. Arnold: „Kommen dazu noch Sprachbarrieren, kann das leicht zu Einnahmefehlern führen. Dies kann unerwünschte Nebenwirkungen oder gar eine Verschlechterung des Gesundheitszustands hervorrufen.“

Sogar arzneimittelrechtliche Fragen sind zu beachten. Für manche Länder bestehen besondere Ein- und Ausfuhrregeln. Auch im Ausland gelten Vorschriften zur Rezeptpflicht von Arzneimitteln. „Diese können sich aber von unseren grundlegend unterscheiden. Für lebenswichtige Medikamente kann es sinnvoll sein, ein ärztliches Rezept mitzuführen, um bei Verlust Ersatz beschaffen zu können. Auch eine Liste der benötigten Arzneimittel inklusive der so genannten internationalen Freinamen erleichtert im Ernstfall die Ersatzbeschaffung im Ausland“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.

Manche Arzneimittel, die in Deutschland frei verkäuflich sind, benötigen dafür im Ausland ein Rezept. Das kann selbst scheinbar einfache Medikamente aus der Reiseapotheke betreffen, wie Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen. „Daher ist es ratsam, vor einer Urlaubsreise die Reiseapotheke sinnvoll zu bestücken. Wichtige Arzneimittel müssen immer mit Reserve dabei sein. Aber auch bei kleinen und mittleren Wehwehchen ist dann schnell ein wirksames Arzneimittel zur Hand. Was in das Urlaubsgepäck gehört und wie die Arzneimittel richtig gelagert werden können, um sie z.B. vor Hitze zu schützen, das können wir im Gespräch konkretisieren“, erklärt Apotheker Dr. Münch. Bei Flugreisen sollten wichtige und besonders temperaturempfindliche Arzneimittel möglichst im Handgepäck transportiert werden, um auch bei Verlust des aufgegebenen Gepäcks versorgt zu sein.

Ein Besuch in der wohnortnahen Apotheke kann dabei helfen, gesundheitliche Risiken zu minimieren und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Katrin Pohl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt und des Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt e.V., Tel.: 0391 - 8 111 222, Mobil: 0171 - 757 02 06