In Deutschland bekennen sich mehr als 4 Millionen Menschen zum Islam. Das Fasten im Monat Ramadan gehört zu den fünf Säulen ihrer Religion. Das Fastengebot untersagt den Gläubigen jeden leiblichen Genuss von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Die Einnahme von Arzneimitteln bricht ebenfalls die Fastenregeln. Für viele muslimische Patienten resultieren daraus Probleme bei der Arzneimitteltherapie. Die Apotheke kann hier Hilfestellungen geben. Einige Arzneiformen sind erlaubt. Auch Dosisanpassungen können gerade bei chronisch Kranken Arzneimitteltherapieprobleme vermeiden. Die Einnahmezeitpunkte sollten möglichst mit der Unterbrechung des Fastens während der Dunkelheit abgestimmt werden. Aktuelle Leitlinien zu Diabetes und Beispiele zu anderen Indikationen zeigen, wie die Apotheke muslimische Patienten sachgerecht beraten kann.
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