Veranstaltung - VT03012 - VTT004271

Pflichtfortbildung gemäß § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Die Fort- und Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG gilt für sachkundige Personen im Pflanzenschutz, um die einmal erlangte Sachkunde aktiv zu halten. Jeder Sachkundige muss innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine vom amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fortbildung besuchen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist für alle Apotheker, PTA und PKA verpflichtend, welche sachkundig bzgl. der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln sind und diese Sachkunde aktiv halten wollen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Seminars entspricht den Vorgaben der Leitlinie zur bundesweiten Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachKV). Die Veranstaltungen wurden entsprechend der gesetzlichen Anforderungen konzipiert und durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst geprüft und anerkannt. Als Teilnehmer erhalten Sie nach dem Seminar eine amtlich anerkannte Teilnahmebescheinigung mit der Sie die nächsten 3 Jahre Ihre Sachkunde im Pflanzenschutz nachweisen und Ihre Tätigkeit als Abgebende von Pflanzenschutzmitteln oder als Berater zum Pflanzenschutz weiterhin ausüben können.

Veranstalter

Apothekerkammer Sachsen-Anhalt KdöR
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg

Kontaktperson

Frau J. Noffz

Veranstaltungsort

Magdeburg
Sachsen-Anhalt

Punktewert

5

Berufsgruppen

  • Apotheker (JGAPO)
  • Pharm. Ing. (JGING)
  • PTA (JGPTA)
  • Studenten (JG002)

Termine/Zeiten

  • 13.03.2025, 09:00 bis 13:30